Das Thema Energie spielt eine immer wichtigere Rolle, sowohl global betrachtet (Ressourcenknappheit, Neue Energien), als auch für jeden von uns selbst - Stichwort: Benzinpreise oder hohe Energiekosten als „zweite Miete“.

Im Rahmen der durch die Politik vorgegebenen Ziele zur Bekämpfung des Klimawandels und hierbei insbesondere des CO2-Ausstoßes wurden auch für den Bereich neu zu errichtender und bestehender Gebäude Richtlinien erlassen, die zur Erreichung der Ziele beitragen sollen. Diese sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) und der DIN 4108 festgeschrieben.

 

Energieberatung

Die neue Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009, gültig ab 01.10.2009) stellt hohe Anforderungen an Neubauten bzgl. Ihres Energiebedarfs und auch an bestehende Gebäude, die saniert werden sollen. Bei der Sanierung von Dach, Fassade, etc. oder Heiztechnik sind Mindest-Wärmeschutzanforderungen zwingend einzuhalten.

Es empfiehlt sich daher bei bestehenden Gebäuden, bei denen eine teilweise oder komplette Sanierung ansteht, ein energetisches Gesamtkonzept zu entwickeln, was den Energiebedarf und damit die Energiekosten nachhaltig senkt.

Die Einsparpotentiale sind enorm und können bis zu 75% betragen. Die eingesparten Energiekosten können mit zur Finanzierung der Maßnahmen beitragen, die zusätzlich staatlich bezuschusst, bzw. gefördert werden, z.B. durch:

• Zuschüsse für Heiztechnik und Solaranlagen durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
• Sehr Zinsgünstige Darlehen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

Zudem wird eine Vor-Ort-Energieberatung nach BAFA, die auch als Grundlage zur Beantragung von Fördermitteln und KfW-Krediten dient, mit 300,- Euro von der BAFA bezuschusst. Es lohnt sich also durchaus bei sowieso anstehenden Sanierungsmaßnahmen einen Energieberater hinzu zu ziehen, zumal eine evtl. umfassendere Gebäudesanierung auch zum Erhalt des Gebäudes beiträgt, es zukunftsfähig macht und seinen Wert steigert.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie mich bitte, da konkretere Aussagen sehr vom individuellen Objekt abhängen.

 


Energieausweis

Bei neuen Gebäuden ist immer ein Energieausweis auszustellen. Bei bestehenden Gebäuden ist dies nur dann nötig, wenn das Objekt vermietet, verpachtet oder verkauft wird, nicht jedoch, wenn es vom Eigentümer selbst bewohnt wird. Ein Energieausweis gilt immer für 10 Jahre ab Ausstellungsdatum.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:

Bedarfsbezogener Energieausweis:
Für den Bedarfsausweis wird der Energiebedarf des Gebäudes durch rechnerische Bewertung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik ermittelt. Es werden standardisierte Randbedingungen (Klima, Wasser- und Energieverbrauch) verwendet, damit Gebäude vergleichbar sind. Das Nutzerverhalten hat auf den errechneten Bedarf keinen Einfluss, es ergibt sich somit eine objektive Bewertung des Gebäudes, was eine einfachere Vergleichbarkeit ermöglicht.

• Verbrauchsbezogener Energieausweis:

Für den Verbrauchsausweis werden die Verbrauchsdaten mindestens der letzten drei Abrechnungsjahre ausgewertet. Das Ergebnis wird stets erheblich vom Nutzerverhalten beeinflusst, somit kann geiziges Heizen bei ansonsten gleichen Gebäuden zu günstigeren Verbrauchskennzahlen führen als großzügiges Heizen. Eine objektive Bewertung und Vergleichbarkeit ist somit nicht gewährleistet.

 

Seit dem 01.01.2009 muss für Nichtwohngebäude und ältere Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantragsstellung vor dem 01.11.1977 ein bedarfsbezogener Energieausweis erstellt werden. Bei später errichteten Gebäuden, die die Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllen, genügt zunächst ein verbrauchsbezogener Energieausweis. Bei einer Erweiterung dieser Gebäude muss allerdings i.d.R. dann ein bedarfsbezogener Energieausweis für den Anbau oder das gesamte Gebäude erstellt werden.

Für genauere Informationen kontaktieren Sie mich bitte, da konkretere Aussagen sehr vom individuellen Objekt abhängen.

Ihre Investitionen

• Energieausweis (bedarfsbezogen) für ein Einfamilienwohnhaus: ab 200,- Euro.
• Energieausweis (verbrauchsbezogen) für ein Einfamilienhaus: ab 75,- Euro.
• Vor-Ort-Energieberatung nach BAFA: ab 450,- Euro (inclusive Abzug des 300,- Euro BAFA-Zuschusses).